Urheberschutz
und Nutzungsrechte

  • Der mir erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
  • Meine Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dies gilt ausdrücklich auch für alle im Rahmen meiner Entwurfstätigkeit von mir erbrachten Texte und Bilder (Fotos und Illustrationen).
  • Ohne meine Zustimmung dürfen meine Arbeiten einschließlich der Urheberrechtsbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
  • Meine Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftrtraggeber erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
  • Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig – sie bedürfen meiner Einwilligung!
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf meiner Zustimmung.
  • Über den Umfang der Nutzung steht mir ein Auskunftsanspruch zu.


AGB.pdf
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Gestaltungsfreiheit

  • Im Rahmen des Auftrags genieße ich uneingeschränkte Gestaltungsfreiheit.
  • Beauftragte Entwürfe werde ich, so nichts anderes vereinbart ist, digital (Datenträger, E-Mail, InternetDownload) als aussagefähige Ansichtsdatei (PDF) übermitteln.
  • Ist eine Präsentation der entstandenen Entwürfe vereinbart, vergütet der Auftraggeber den einfachen Aufwand und übernimmt etwaige Nebenkosten (Fahrtkosten, Ausdrucke).
  • Das Nichtgefallen eines vorgelegten Entwurfs begründet keinen Mangel an meiner Entwurfsleistung, sondern ist meist das Ergebnis ungenauer Vorgaben oder Absprachen. Selbstverständlich werde ich in einem solchen Fall und nach neuer Abstimmung über die Anforderungen des Auftraggebers gern versuchen, den präzisierten Erwartungen mit einem neuen oder modifizierten Entwurf gerecht zu werden.
  • Die mir überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt mich von etwaigen Forderungen Dritter frei. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung spezieller Schriften, die auf meinen Vorschlag jedoch auf Veranlassung des Auftraggebers erworben/lizensiert werden.
  • Die Nutzung etwaiger vom Auftraggeber bereitgestellter Gestaltungsmuster (Design-Vorlagen) berührt nicht mein unter Punkt 1.2 vereinbartes Urheberrecht an dem neuen Werk.


Honorar

  • Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Berufsverbandes Deutscher Kommunikationsdesigner e.V.
  • Die Entwurfsarbeit ist honorarpflichtig.
  • Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
  • Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Werkes über einen längeren Zeitraum, können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand abgerechnet werden.
  • Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


Zusatzleistungen,
Neben- und Reisekosten

  • Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Recherche, Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
  • Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit der Umsetzung entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Scans, Layoutsatz) sind zu erstatten.
  • Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
  • Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Umsetzung/Nutzungsdurchführung (Lithografie, Druckausführung, Versand) nehme ich ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vor. Eine entsprechende Vollmacht des Auftraggebers gilt mit der Auftragsvergabe als erteilt.
  • Soweit ich auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in meinem Namen vergebe, stellt mich der Auftraggeber von hieraus resultierenden Verbindlichenkeiten frei.
  • Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


Termine
und Fristen

  • Vereinbarte Entwürfe werde ich termingerecht ausführen. Wurde kein Termin zur Fertigstellung der Entwürfe schriftlich fixiert, gilt eine dem Auftragsumfang angemessene Entwurfszeit als vereinbart.
  • Wurden Termine oder Lieferfristen schriftlich vereinbart, gelten diese für den zu erwartenden Umfang und Aufwand und vorbehaltlich einer jeweils umgehenden Prüfung, Korrektur bzw. Imprimatur durch den Auftraggeber. Können Folgetermine auf Grund nicht planbarer Umstände oder auf Grund einer verspäteten Mitwirkung (z.B. Freigabe) des Auftraggebers nicht eingehalten werden, wird der gesamte Zeitplan nichtig. Keinesfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist stillschweigend um die versäumte Zeit.
  • Für Verzögerungen, die sich aus nicht eindeutig (nicht schriftlich) kommunizierten Terminen oder aus unvollständig oder verspätet gelieferten Vorgaben, Vorlagen, Korrekturen oder Freigaben des Auftraggebers ergeben, hafte ich nicht.
  • Wurde mit dem Entwurf auch die Produktionsüberwachung in Auftrag gegeben und ein verbindlicher Termin zur Lieferung der Produkte fixiert, werde ich versuchen, die komplette Entwurfsarbeit, Umsetzung und Produktion verbindlich zu planen und zu vereinbaren. Gelingt mir dies ob eines zu kurzen Termins nicht oder nicht in angemessener Zeit, werde ich den Auftraggeber unverzüglich von der Aussichtslosigkeit des Termins in Kenntnis setzen. In keinem Fall hafte ich für die Nichteinhaltung etwaiger Produktionstermine.


Korrektur, Imprimatur
und Produktions-
überwachung

  • Der Auftraggeber wird die gelieferten Arbeiten schnellstmöglich prüfen und mir etwaige Fehler oder Abweichungen vom vereinbarten Vertragsgegenstand anzeigen. Nimmt der Auftraggeber keine Prüfung vor oder versäumt er die Anzeige des Korrekturbedarfs, gilt die Arbeit mit Erteilung der Imprimatur (Druckfreigabe), spätestens jedoch vier Wochen nach Lieferung als abgenommen.
  • Die Korrektur der von mir zu vertretenden Fehler erfolgt kostenfrei. Andere Fehler, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B.  Rechtschreibfehler in gelieferten Texten), werde ich ebenfalls in bis zu zwei getrennten Korrekturrunden unentgeltlich berichtigen, so die hierfür benötigte Zeit nicht 15 Prozent des für die Detailausarbeitung kalkulierten Aufwands übersteigt. Nachträgliche Änderungen an Vorlagen oder Vorgaben des Auftraggebers (z.B. Änderungen an gelieferten Texten, Umfängen, Formaten usw.) sind keine von mir zu vertretenden Fehler und daher gesondert nach Aufwand zu vergüten.
  • Alle notwendigen Korrekturen und Änderungen werde ich in angemessener Zeit erbringen. Als angemessen gilt hierbei mindestens jene Zeitspanne, die der Auftraggeber selbst benötigt hat, seine Korrekturen und Änderungswünsche eindeutig und vollständig anzumerken und mir zu übermitteln.
  • Nicht eindeutige Korrekturen oder Änderungswünsche werden nicht ausgeführt.
  • Die Imprimatur (Druck- bzw. Produktionsfreigabe) erfolgt in jedem Fall schriftlich (Brief, Fax, Mail) durch den Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber/ Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an mich oder eine andere Person, stellt er mich von jeder Haftung frei.
  • Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers übernehme ich die Produktionsbetreuung für die von mir erstellten Arbeiten, so ich alle im Zusammenhang mit der Produktion stehenden Entscheidungen selbständig und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers treffen darf. Die entsprechende Vollmacht des Auftraggebers zur Vergabe von Produktionsaufträgen in seinem Namen und für seine Rechnung gilt mit der entsprechenden Auftragsvergabe (Auftrag zur Produktionsbetreuung) als erteilt.
  • Der Auftrag zur Produktionsüberwachung begründet keinen Erfüllungsanspruch gegenüber meiner Person. Vertragspartner des Auftraggebers ist der jeweils beauftragte Produzent.
  • Die Vergütung der Produktionsüberwachung ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


Haftung

  1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit meiner Arbeiten übernehme ich nicht. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
  2. Der Auftraggeber wird mir nur solche Vorlagen (Bild, Text) zur Nutzung in meinen Entwürfen zur Verfügung stellen, an denen er über die entsprechenden Verwertungsrechte verfügt. Er stellt mich entsprechend von Urheberrechtsansprüchen Dritter, die sich aus der Nutzung des vom Auftraggeber bereitgestellten Materials ergeben, frei.
  3. Die Freigabe (Imprimatur) für Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Mit ihr übernimmt er die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller enthaltenen Inhalte und Teile einschließlich der ordnungsgemäßen Urheberbezeichnung. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an mich oder eine andere Person, stellt er mich von jeder Haftung frei.
  4. Soweit ich auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gebe, hafte ich nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.


Eigentumsvorbehalt und
Rückruf von Nutzungsrechten



  • An meinen Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
    Eine Nutzung im vereinbarten Umfang ist vorbehaltlich der vollständigen und fristgerechten Honorarzahlung erlaubt. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, erlischt das Recht zur Nutzung meiner Entwürfe bis zum vollständigen Ausgleich meiner Forderungen.


Belegexemplar

  • Von vervielfältigten Werken sind mir mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die ich im Rahmen meiner Eigenwerbung nutzen darf.


Erfüllungsort

  • Erfüllungsort für beide Teile ist Berlin.


Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen

  • Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.